Kanzlei

Dr. Heinz Hofer

Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

Qualifikationen:

  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Fachberater für Internationales Steuerrecht
  • öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung
  • Diplom-Kaufmann

Heinz Hofer studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln. Er promovierte am Treuhandseminar der Universität zu Köln zum Thema Corporate Governance und Unternehmensbewertung.

Nach Stationen bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn und der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf ist er bei Seitz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB und der HKS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Köln tätig.

Heinz Hofer berät Unternehmen schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerberatung, Transaktionsberatung und Wirtschaftsprüfung dabei insbesondere zu den Themen:

  • Unternehmensteuerrecht und Internationales Steuerrecht,
  • Steuerliche Abfindungsoptimierung und Gestaltung von Vorruhestandsmodellen,
  • Unternehmensbewertung und Transaktionsberatung,
  • Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung,
  • Insolvenznahe Beratung und Restrukturierung.
  • Corporate Governance und Unternehmensbewertung – Der Einfluss von Corporate Governance und Eigentümerstruktur auf Unternehmens- und Anteilsbewertung, Josef Eul Verlag, 2008
  • Die Abschaffung der Aufwandsrückstellungen nach dem BilMoG-RegE, – Ist der Component Approach der IFRS auch eine Alternative im HGB-Abschluss? -, Der Betrieb, 2008, S. 2661-2666 (mit Husemann)
  • Fairness Opinion bei Bankerwerben, in: Grieser, S. G. / Heemann, M. (Hrsg.): Bankaufsichtsrecht – Entwicklungen und Perspektiven, Frankfurt School Verlag, 2010 (mit Gerber und König)

Artur Rollhäuser

Counsel 

Artur Rollhäuser berät Mandanten in den Bereichen Restrukturierung, Steuergestaltung und Unternehmensteuerrecht.

Ein Schwerpunkt seiner Arbeit bildet dabei die Konzeption und Beratung im Rahmen von Personalrestrukturierungsprogrammen für internationale und nationale Unternehmen. Dazu berät er hinsichtlich steuerlicher Gestaltungsansätzen zur Optimierung bei Entlassungsentschädigungen, Altersteilzeit und Transfergesellschaften. Weiterhin berät er Privatpersonen zu Gestaltungsfragen samt Steuerdeklaration im Bereich der Einkommensteuer.

Artur Rollhäuser absolvierte seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten bei Seitz Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB und studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn.