Für Unternehmen und Arbeitnehmer gibt es unterschiedliche Modelle ein Arbeitsverhältnis sozialverträglich zu beenden, z.B. Abfindung, Altersteilzeit und Transfergesellschaft. Wir empfehlen dabei stets eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Optimierung.
Mit unserer langjährigen Expertise in diesem rechtlichen Spezialgebiet beraten wir internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Mit über 1.000 Einzelberatungen zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Optimierung von Abfindungszahlungen und Vorruhestandsmodellen verfügen wir über umfangreiche Erfahrung, um maßgeschneiderte Lösungen für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entwickeln.
Beratung für Unternehmen
Die Anlässe für Unternehmen, den Personalbestand zu reduzieren, sind zahlreich. Eine steuerrechtliche Begleitung bietet die Möglichkeit, einerseits die Restrukturierungskosten zu reduzieren und andererseits die Akzeptanz bei der betroffenen Belegschaft zu erhöhen. Im Spannungsfeld zwischen Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen lassen sich durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Optimierungen oft einvernehmliche Lösungen zum Unternehmensausstieg finden.
Wir unterstützen Sie gerne in den verschiedenen Phasen des Restrukturierungsprozesses: Von der Konzeption der Angebote bis hin zur Beratung der betroffenen Arbeitnehmer. Bei Bedarf begleiten wir Sie mit unseren Partnernetzwerk auch in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
Analyse des Personalaufwands und der Lohnnebenkosten
Ermittlung von Einsparpotenzial
B. Konzeption und Berechnung von Abfindungs- und Vorruhestandsmodellen
Abfindung
Altersteilzeit
Freistellungsmodelle
Transfergesellschaft
C. Begleitung der Umsetzung
Beratung der Geschäftsführung und der Arbeitnehmervertreter
Einzelberatung und Workshops
D. Zusammenarbeit mit Netzwerk
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung durch Partnerkanzlei
Vermittlung und Zusammenarbeit mit Renten- und Outplacementberatern
Beratung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer bieten sich durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verschiedene Optionen an, z.B. Vorruhestand, Existenzgründung, neues Arbeitsverhältnis oder Sabbatical. Unabhängig von der persönlichen Planung ist jedoch stets auf eine steuerliche- und sozialversicherungsrechtliche Optimierung zu achten. Durch eine rechtzeitige Planung und Gestaltung lässt sich neben der Reduzierung der Steuerlast, auch Vermögen aufbauen oder ein beruflicher Neubeginn finanzieren. Auch sozialversicherungsrechtliche Ansprüche können optimiert werden (Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld).
Wir begleiten wir Sie gerne in den verschiedenen Etappen des Unternehmensausstiegs:
Begleitung bei den Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten
Beratung zu den individuellen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Umsetzung
Erstellung der Steuererklärung und Vertretung gegenüber dem Finanzamt.